Natürliches Mineralwasser
Es hat seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen, wird an der Quelle abgefüllt und muss amtlich anerkannt werden. Seine Inhaltsstoffe dürfen nur unwesentlich schwanken. Natürliches Mineralwasser ist das einzige Lebensmittel, das in Deutschland amtlich zugelassen wird.
Quellwasser
Es stammt ebenfalls aus unterirdischen Vorkommen und muss den übrigen Anforderungen für Mineralwasser (mit Ausnahme der erlaubten Aufarbeitungsmethoden) nicht entsprechen. Es bedarf keiner amtlichen Anerkennung.
Heilwasser
Wasser, das aufgrund des Nachweises einer heilenden, lindernden oder vorbeugenden Wirkung als Arzneimittel zugelassen wurde. Der Mineralstoff- und Spurenelementgehalt von Heilwassern liegt meistens in ähnlicher Größenordnung wie bei Natürlichen Mineralwassern.